Als Schule wollen wir unsere vielfältigen Aktivitäten medial präsentieren und auf unserer Schulhomepage, auf Instagram, in Schülerzeitungen und Broschüren sowie in Berichten für die Tageszeitung darstellen. Zur Illustration sollen auch Fotos aus dem Schulleben verwendet werden, auf denen Schüler*innen individuell erkennbar sind. Aus rechtlichen Gründen („Recht am eigenen Bild“) ist hierzu grundsätzlich Ihre Einwilligung erforderlich, sofern sich die Schule nicht auf eine der rechtlich zulässigen Ausnahmen berufen kann.
Ich/Wir räume(n) der Josefsschule hiermit das Recht ein, von Schüler*innen im Rahmen des Unterrichts oder von schulischen Veranstaltungen Bildaufnahmen zu machen und diese bei Vorlage einer entsprechenden Einwilligung in Druckwerken der Schule bzw. im Internet abzubilden. Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Nur wenn datenschutzrechtlich zulässig und in begründeten Einzelfällen, soll auch der Name mit der Bildaufnahme veröffentlicht werden, z. B. wenn besondere Leistungen einzelner Schüler*innen hervorgehoben werden sollen. Von dieser Möglichkeit wird die Schule aber nur sehr eingeschränkt Gebrauch machen.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Bei einer Veröffentlichung im Internet können die Personenabbildungen und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogene Informationen der Schüler*innen jederzeit und zeitlich unbegrenzt weltweit abgerufen und in Internetarchiven gespeichert werden. Entsprechende Daten können somit auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese veröffentlichten Daten mit derzeit weiteren oder zukünftig im Internet verfügbaren Daten der Schüler*innen verknüpfen und damit Persönlichkeitsprofile erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen.
Für das Zugänglichmachen von Einzelabbildungen der Schülerin/des Schülers erteilt/erteilen der/die Unterzeichnende(n) eine jederzeit für die Zukunft widerrufliche Einwilligung. Die Einwilligung der/des Unterzeichnenden ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten der/des Abgebildeten ausfällt. Bei Druckwerken ist die Einwilligung in der Regel dann nicht mehr widerruflich, wenn der Druckauftrag erteilt ist.
Im Falle des Widerrufs dürfen Einzelabbildungen zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet werden und sind unverzüglich aus den entsprechenden Internetangeboten zu löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d. h. auch über das Ende der Schulzugehörigkeit hinaus. Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.