Vereinbarung bezüglich der Handynutzung

Der Missbrauch mitgeführter Handys, mobiler Digitalgeräte und der sozialen Netzwerke im Internet hat in der Gesellschaft immer mehr zugenommen. Neben dem Versenden und Posten von beleidigenden Nachrichten (SMS, WhatsApp etc.) und Äußerungen werden immer wieder auch pornografische, persönlichkeitsrechteverletzende und/oder gewaltverherrlichende Videos/Fotos herumgezeigt und veröffentlicht.

 

Neben der negativen Auswirkung auf die Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder und Jugendlichen ist festzustellen, dass der Besitz, die Weitergabe und die Verbreitung oben genannter Inhalte oft auch strafbar sind. Aus gemeinsamer Verantwortung sollten wir daher dringend auf eine ordnungsgemäße Handhabung dieser Medien drängen. Es ist gerade für unsere Schüler*innen wichtig, einen angemessenen und rechtmäßigen Umgang mit diesen neuen Medien zu lernen.

 

Als Schule werden wir deshalb wie folgt verfahren:

Ø  Handys sind auf dem Schulgelände grundsätzlich von Schüler*innen nicht zu nutzen. Das heißt, sie sind auszuschalten und in der Tasche zu verwahren. Mit anderen Geräten, die das Zeigen/Aufnehmen von Fotos/Videos/Tonspuren ermöglichen, ist ähnlich zu verfahren.

Ø  Es kann klassenintern eine Regelung gefunden werden, die vorsieht, dass Handys direkt zu Unterrichtsbeginn bei der Lehrperson abgegeben und von dieser sicher verwahrt werden. Zudem kann es eine klasseninterne Regelung geben, die eine Nutzung während der Unterrichtszeit unter bestimmten Bedingungen unter Aufsicht der Lehrperson erlaubt.

Ø  Ist ein Gerät Gegenstand einer Störung/eines Regelverstoßes, kann eine „zeitweise Wegnahme“ gemäß § 53 (2) SchulG oder andere Sanktionsmaßnahmen erfolgen.

Ø  Schüler*innen dürfen, nach Absprache mit den Pädagog*innen der Schule, während der Computerstunden zeitlich begrenzt soziale Netzwerke (z. B. Facebook) nutzen. Sollten sie diese Internetangebote missbrauchen, verlieren sie für mindestens einen Monat das Recht, an den Computerstunden teilzunehmen.

Ø  Werden während der Schulzeit Straftaten mit Handys, digitalen Medien oder dem Internet begangen, reagiert die Schule – im Interesse der Gemeinschaft – mit einer Anzeige bei der Polizei darauf. Sollten Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern der Schule von den Schüler*innen außerhalb der Schulzeit verletzt werden (z. B. Veröffentlichung von Videoaufnahmen, Bildern oder Tonaufzeichnungen im Internet) wird ebenso verfahren.  

Im Sinne einer guten Zusammenarbeit bitten wir Sie, zu Hause über diese Thematik zu sprechen und uns somit in unserer täglichen pädagogischen Arbeit zu unterstützen.